Verleihpreise

Aktuelle Preisliste Stand 2019

Unsere Verleihgeräte sind ständig auf dem letzten Stand der Technik, dadurch wird gewährleistet, dass nur einwandfreie funktionierendes und gewartetes Tauchequipment in den Verleih kommt. Bitte beachtet unsere Verleihbedingungen auf dieser Seite.

Verleihgebühren sind vor Ort beim Gerätewart in bar bei der Rückgabe zu bezahlen.

Das Equipment kann während der Tauchsaison immer am Freitag beim diensthabenden Gerätewart (siehe Clubkammerl Dienste) ausgeliehen und retourgegeben werden.

 Artikel  Preis pro Woche  Preis pro Monat
10 Liter Pressluftflasche (PTG) inkl. Füllung 7 EUR  17 EUR
12 Liter Pressluftflasche (PTG) inkl. Füllung 8 EUR  20 EUR
     
Hauptregler (jeweils erste + zweite Stufe) 8 EUR 20 EUR
Zweitregler (jeweils erste + zweite Stufe) 8 EUR 20 EUR
     
ADV Jacket 10 EUR 22 EUR
Flossen 4 EUR 8 EUR
Maske 4 EUR 8 EUR
Schnorchel 2 EUR 4 EUR
Bleigurt 3 EUR 8 EUR
Blei -pauschal- 5 EUR 12 EUR
UW Lampe 5 EUR 12 EUR

 

Verleihbedingungen:

  1. Die Clubgeräte dienen ausschließlich zur Ausübung und Förderung des Unterwassersports und können für In- und Auslandstauchreisen entliehen werden. Darüber hinaus werden sich auch zu Schulungs- und Ausbildungszwecken eingesetzt.
  2. Nur Mitglieder des Vereins Abyssdivers Austria mit gültigem Ausweis für das aktuelle Jahr und gültigem Tauchsportschein können zu ihrem persönlichen Gebrauch Tauchausrüstung entleihen.
  3. Je Mitglied können maximal: eine Tarierweste, ein Haupt- und Zweitregler und maximal 2 Pressluftflaschen ausgeliehen werden. Für Ausbildungszwecke können auch mehr Tauchflaschen ausgeliehen werden, jedoch nur von Lehrpersonal mit gültiger Ausbildungsberechtigung des TSVÖ/CMAS Standards.
  4. Die Aus- und Rückgabe von Gerätschaften erfolgt ausnahmslos an den dafür vom Tauchclub vorgesehenen Verleihzeiten (Öffnungszeiten Clubkammerl). Ausgenommen hiervon ist die Übergabe und Rücknahme von Equipment zwischen Tauchlehrer und Tauchschüler im Rahmen einer laufenden Ausbildung.
  5. Ein Anspruch auf Leihgeräte seitens der Mitglieder besteht nicht.
  6. Die Ausgabe der Geräte erfolgt in der Reihe der Anmeldungen durch den Gerätewart oder durch das Lehrpersonal mit gültiger Ausbildungsberechtigung.
  7. Jeder Entleiher verpflichtet sich, die entliehenen Geräte den (gesetzlichen) Vorschriften entsprechend sorgfältig zu verwahren, zu pflegen und in Bezug auf Presslufttauchgeräte auch zu transportieren.
  8. Der Entleiher hat sich von dem, den Erfordernissen entsprechenden Zustand der Geräte bei der Übernahme zu vergewissern und dies mit seiner Unterschrift auf diesem Verleihblatt zu bestätigen.
  9. Der Entleiher taucht mit den Geräten des Tauchclub Abyssdivers Austria auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Eine Haftpflicht seitens des Tauchclubs Abyssdivers besteht nicht.
  10. Der Entleiher nimmt zur Kenntnis, dass mit der von ihm geleisteten Unterschrift auf diesem Verleihblatt kein Rechtsmittel gegen diese Verleihbedingungen möglich ist.
  11. Ansprüche jeglicher Art, die der Entleiher oder seine Angehörigen durch eventuelles Versagen oder Defekt dieser Geräte an den Tauchclub Abyssdivers stellen, sind ausgeschlossen.
  12. Bei Verlust oder Diebstahl hat der Entleiher gleichwertigen Ersatz zu stellen. Die Stellungsfrist wird vom Vorstand festgelegt, beträgt jedoch maximal 20 Arbeitstage.
  13. Sollten die entliehenen Geräte durch einen tödlichen Tauchunfall des Entleihers verloren gehen, so verzichtet der Tauchclub Abyssdivers Austria auf die Schadensersatzansprüche gegenüber den Angehörigen.
  14. Schäden, die an den entliehenen Geräten im Verleihzeitraum erfolgen, sind dem Hauptgerätewart (Kontaktdaten siehe Homepage) oder dem jeweiligen Ausbildungsleiter bzw. Lehrpersonal zu melden und werden in fachkundigen Werkstätten, durch den Entleiher (nachweislich) sofort selbst oder durch den Tauchclub Abyssdivers Austria auf Rechnung des Entleihers zur Reparatur gegeben.
  15. Ist die Funktion eines Gerätes durch die Reparatur nicht sichergestellt, so hat der Entleiher zusätzlich, bei dem der Übernahme bestätigten Zustand, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Die diesbezügliche Entscheidung trifft der Vorstand, gestützt auf Herstellerangaben. Das funktionierende Gerät geht in den Besitz des Entleihers über.
  16. Für die Verrechnung der Leihgebühr werden, vom Vorstand festgelegten Verleihpauschalen herangezogen. Für Geräte die verliehen werden, ist auch dann die festgesetzte Verleihgebühr zu entrichten, wenn die Geräte nicht benutzt wurden.
  17. Bei nicht gereinigten Geräten (z.B. nicht verschmutzt, salzfrei, etc.) wird entweder der Verleihzeitraum bis zur neuerlichen ordnungsgemäßen Rückgabe verlängert oder zusätzlich zur Leihgebühr 10 €, — an Spesen verrechnet.
  18. Die Verleihgebühr wird jährlich vom Vorstand festgelegt.
  19. Die Verleihgebühr ist bei Rückgabe der entliehenen Geräte bar beim Gerätewart zu entrichten. Ausnahme bildet hier nur der an Teilnehmer einer Ausbildung. Die Leihgebühr im Zuge einer Ausbildung ist vor Kursantritt durch den Teilnehmer zu entrichten per Überweisung.
  20. Die Einnahmen aus dem Geräteverleih werden vom Tauchclub Abyssdivers Austria zur Wartung, Neuanschaffung und Verwahrung von Tauchgeräten verwendet.
  21. Der Geräteverleih ist uneigennützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.

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